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Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine Form um die Mietkaution für eine Mietimmobilie zu hinterlegen. Die Kautionssumme muss hierbei nicht in voller Höhe hinterlegt werden, stattdessen wird eine Bürgschafts bei einer Verischerung abgeschlossen, welche für die zu leistende Summe bürgt. Für diese Dienstleistung wird in der Regel 3-5% der Kautionssumme pro Jahr verlangt.

Wann lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft?

Es gibt verschiedene Situationen, in welchen sich eine Mietkautionsbürgschaft für den Mieter lohnt. So bringt diese zunächst eine höhere Liquidität im Vergleich zur regulären Kautionshinterlegung. Die volle Summe muss nicht aufgebracht werden, sondern lediglich ein Bruchteil, dieser jedoch in einem jährlichen Turnus. Sollte man bspw. nicht die Kaution in der vollen Höhe hintrlegen können, oder auch nicht bereit dazu diese auf Raten zu zahlen so ist eine Mietkautionsbürgschaft eine geeignete Alternative.

Häufig gibt es den Fall, dass bei einem Umzug von einer Immobilie in die Nächste eine Doppelbelastung vorhanden ist. Für die neue Immobilie wird bereits eine Kaution verlangt, auch wenn die bisherige Kaution der alten Immobilie noch nicht ausgelöst wurde. Um eine Doppelbelastung kurzfristig zu überbrücken bietet die Kautionsbürgschaft eine Möglichkeit mit geringem finanziellen Aufwand.

Worin liegen die Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft?

Die Vorteile bei einer Mietkautionsbürgschaft sind je nach Anwendungszweck und Zielgruppe weniger oder stark gewichtet:

  • Höhere Liquidität
  • Schnelle Einrichtung und Übergabe der Bürgschaftsurkunde an den Vermieter
  • Einige Anbieter überprüfen die Bonität nicht über die Schufa sondern über Infoscore
  • Hohe Akzeptanz bei Vermietern
  • Möglich als Übergangslösung bei einem Umzug
  • Umschichtung von bestehenden Mietkautionen möglich um Liquidität zu schaffen

Wann lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft nicht?

Die klassische Mietkautionshinterlegung ist eine Geldanlage. Man hinterlegt einen bestimmten Kautionsbetrag und erhält im Laufe der Mietzeit auf diesen Betrag Zinsen. Diese Art der Geldanlage lässt sich in verschiedenen Methoden ermöglichen – die Mietkautionsbürgschaft ist hingegen keine Geldanlage. Die Bürgschaft erzeugt pro Jahr Kosten, diese sind im Vergleich zu der Kautionssumme zwar gering – jedoch wird dadurch kein höherer Wert geschaffen. Möchte man als Mieter daher eine werterhaltende Geldanlage, lohnt sich die Mietkautionsbürgschaft nicht. Hat man die Möglichkeit die Mietkaution in voller Höhe zu hinterlegen und kann hierbei auch noch eine renditebringende Möglichkeit auswählen, so lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft ebenfalls nicht.

Kann ein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft ablehnen?

Laut Mietrecht ist es dem Vermieter gestattet eine Mietkautionsbürgschaft abzulehnen. So hat der Mieter zwar die Möglichkeit jede Art der Kautionshinterlegung zu wählen, sofern diese den Wert der Kautionssumme widerspiegelt, der Vermieter ist jedoch derjenige der die Kaution annimmt und darauf ebenso vertrauen muss.

Ist es möglich eine Barkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft zu tauschen?

Sollte ein Mieter bereits eine Barkaution oder eine Kaution in einer anderen Form geleistet haben und möchte die hinterlegte Kautionssumme durch eine Mietkautionsbürgschaft austauschen so ist dies jederzeit möglich. Der Mieter erhält dadurch die Möglichkeit die Kautionssumme in einer Geldanlage zu hinterlegen welche eine höhere Rendite ermöglicht oder aber die höhere Liquidität anderweitung zu nutzen.

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Die Kosten für eine Mietkautionsbürgschaft unterscheiden sich je nach Kautionssumme. So berechnen die einzelnen Anbieter unterschiedliche Kosten, in der Regel in Höhe von 3-5% der Kautionssumme. Ein Vergleich von verschiedenen Anbietern ist empfehlenswert um den passenden Anbieter für die Kautionssumme der Immobilie zu finden.

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Welche Anbieter gibt es?

Seit Beginn der Mietrechtsnovelle gibt es seitdem ca. 10 Anbieter in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, welche unterschiedliche Gebühren und Absicherungen bieten. In der Regel ist es eine Kooperation mit einer großen Versicherungsgesellschaft, welche für die Kautionssumme bürgt.

Basler Mietkaution

Der Anbieter Basler Mietkaution berechnet eine Gebühr in Höhe von 4,7% – die Basler Versicherungen bieten diese Mietkautionsbügrschaft direkt an.

Deutsche Kautionskasse

Der Anbieter Deutsche Kautionskasse berechnet eine Gebühr in Höhe von 4,7% – der Risikoträger ist seit 2016 die Allianz Versicherungs AG.

Eurokaution

Der Anbieter Eurokaution berechnet eine Gebühr in Höhe von 5% sowie eine einmalige Einrichtungsgebühr von 49€ – der Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG.

kautionsfrei

Der Anbieter kautionsfrei berechnet eine Gebühr in Höhe von 5,25% – der Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG.

Kautionsfuchs

Der Anbieter Kautionsfuchs berechnet eine Gebühr in Höhe von 4,5% – der Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG.

Kautel Mietkaution

Der Anbieter Kautel Mietkaution berechnet eine Gebühr in Höhe von 4,7% – der Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG.

Norisbank Mietkaution

Der Anbieter Norisbank bietet in Kooperation mit der Deutschen Kautionskasse eine Kautionsbürgschaft an – die Konditionen orientieren sich hierbei an denen der Deutschen Kautionskasse.

meineMietkaution

Der Anbieter meineMietkaution berechnet eine Gebühr in Höhe von 4,7% pro Jahr, der Risikoträger ist die Basler Versicherung. In Kombination mit zwei Sonderleistungen grenzt sich der Anbieter von anderen Anbietern wie Deutsche Kautionskasse oder der basler Mietkaution ab.

Wie beantragt man eine Kautionsbürgschaft?

Die Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft ist je nach Anbieter schnell und einfach über das Internet möglich. Ein Vergleich von verschiedenen Anbietern ist zuvor sinnvoll um den passenden Anbieter zu finden. Anschließend wird im Idealfall auf der Website des Anbieters die Kautionssumme angegeben, man erhält eine Übersicht der entstehenden Kosten und kann die eigene Adresse sowie die Adresse des Vermieters angeben sowie Angaben zu dem Mietvertrag. Wiederum im Anschluss erhält man als Mieter nach kurzer Prüfung eine Bürgschaftsurkunde per Post zugeschickt, welche man dem Vermieter aushändigen kann. Es gibt ebenfalls Anbieter welche ein Postident-Verfahren bevorzugen, dies ist analog zur Kontoeröffnung bekannt.

Was bedeutet Zahlung oder Anforderung auf erstes Verlangen?

Laut gesetzlicher Restsprechung gibt es keine Bürgschaft, welche auf erstes Verlangen ausgezahlt wird, in der Praxis ist dies jedoch vorhanden. So gibt es die Analogie zur Barkaution, bei welcher der Vermieter direkt Zugriff auf die Kautionssumme hat, sofern ein Schadensfall oder eine Situation eintrifft in welcher er darauf einen Anspruch hätte. Konkret geht es darum, dass der Vermieter sofort Zugriff auf die Kautionssumme erhält (auf erstes Verlangen). Legt der Mieter innerhalb einer Frist von in der Regel 14 Tagen einen Einspruch ein, welcher belegt dass die Anspruch juristisch nicht gerechtfertigt ist, so erhält der Vermieter nicht die Auszahlung.

Eine ausführliche rechtliche Einschätzung gibt es hier bei der Uni Leipzig.

Wie kündigt oder löst man eine Mietkautionsbürgschaft wieder auf?

Die Auflösung einer Kautionsbürgschaft ist ähnlich wie bei einem Kautionskonto. Die Urkunde, welche dem Vermieter zuvor überreicht wurde wird entweder vom Vermieter direkt an die Kautionskasse zurück geschickt oder an den Mieter zurück gegeben und anschließend zurück geschickt. Der Anbieter kündigt den Vertrag und erstattet ggf. zuviel gezahlte Gebühren wieder zurück.