Den Beginn einer Mietkaution kennen viele Mieter und Vermieter – es ist stark verbunden mit dem Beginn des eigentlichen Mietverhältnisses. Anschließend wird der Mietkaution in den meisten Fällen keine weitere Bedeutung oder Beachtung zugemessen und es wird erst dann wieder relevant, wenn das Mietverhältnis wieder gekündigt wurde und die Mietkaution ausgelöst werden soll. Doch wie funktioniert die Auflösung der Mietkaution?
Eine Auflösung und Auszahlung der Mietkaution und die entsprechenden Fristen unterschieden sich jeweils davon, wer die Kaution hinterlegt hat: Mieter oder Vermieter und welche Art der Mietkaution zum Einsatz kam. Hier eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten:
- Mietkautionskonto auflösen (Auflösung durch Mieter/Vermieter)
- Mietkautionsdepot auflösen (Auflösung durch Mieter)
- Mietkautionsbürgschaft kündigen (Kündigung durch Mieter)
- Mietkautionssparbuch auflösen (Auflösung durch Mieter/Vermieter)
Außerdem ist immer eine Sache relevant, bei der Auszahlung: Die Zinsen. Möchte man die Zinsen berechnen, so gilt zu beachten, dass derzeit zwar eine Niedrigzinsphase besteht, dies jedoch nicht immer so war, sodass auch in der Vergangenheit Zinsen auf die Mietkaution enstanden sein können. Ob dies geschehen ist, kann man mittels Kontoauszügen feststellen – eins ist auf jeden Fall klar geregelt: Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Im Mietkaution Zinsrechner kann man diese historisch rückwirkend berechnen, sollten keine Kontoauszüge oder Belege darüber vorhanden sein. Hat der Vermieter die Mietkaution angelegt, wurde diese also als Barkaution oder unbar überwiesen, die erhielt der Mieter darüber in der Regel eine Quittung oder eine Bestätigung der Hinterlegung. Nun bei der Auflösung geht dies den entgegengesetzten Weg – der Vermieter zahlt die Kaution wieder zurück an den Mieter.
Wie läuft eine Auflösung der Mietkaution ab?
Bei einer Auflösung der Mietkaution gibt es zunächst die Wohnungsübergabe mit einem Wohnungsübergabeprotokoll, nachdem der Mieter ausgezogen ist. Wurden keine Mängel festgestellt, welche bei Einzug noch nicht vorhanden waren, so ist dies bereits positiv zu werten, da somit keine Abzüge der Kautionssumme stattfinden. Nun geht es noch um die Nebenkosten – in der Regel werden diese jährlich durch die Hausverwaltung oder direkt durch den Vermieter abgerechnet. Eine Nebenkostenabrechnung kann jedoch auch noch dann vorkommen, wenn der Mieter bereits einige Monate ausgezogen ist. Daher kann sich die Freigabe bzw. schlussendlich die Auszahlung der Mietkaution verzögern. Dies ist rechtlich korrekt, allerdings hat der Mieter die Möglichkeit bereits vorab eine Teilsumme der Mietkaution zu erhalten, sodass bspw. der zurück gehaltene Anteil noch für eie mögliche Nebenkostenabrechnung ausreicht und der Vermieter sicherstellen kann, diese Kosen auf jeden Fall gedeckt zu haben.
Sind keine Kosten oder Forderungen mehr ausstehend spricht nichts mehr gegen eine Auszahlung der Mieterkaution. In der Regel erfolgt dies so, dass der Vermieter dem Mieter eine Verpfändungserklärung wieder zurück gibt, sodass dieser mit der Verpfändungsurkunde die Kaution wieder zur freien Verfügung hat und bspw. für das kommende Mietverhältnis nutzen kann.